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Masernvirus-Antikörper, IgM


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Masernvirus-Antikörper, IgM

Informationen
EDV-KürzelMAVM
KategorieMikrobiologie, Viren
MessmethodeChemilumineszenzimmunoassay
Ansatzzeitbei Bedarf
LiteraturquelleMasern RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte, Aktualisierte Fassung vom März 2010
BemerkungNach § 7 des Infektionsschutzgesetzes wird von uns der direkte bzw. indirekte Nachweis des Krankheitserregers, soweit dieser auf eine akute Infektion hinweist, an das für den Einsender zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Zusätzlich muss nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis, durch den einsendenden Arzt an das für den Wohnsitz des Patienten zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Masern-Virus ist ausschließlich humanpathogen (Familie der Paramyxoviren). Übertragung durch direkten Kontakt (Einatmen von Exspirationströpfchen, infektiöse Sekrete von Nase und Rachen).Die Inkubationszeit beträgt 8-10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums, 14 Tage bis zum Exanthemausbruch.Eine Masernerkrankung hinterläßt eine lebenslange Immunität. Infauste Spätkomplikation: Subakute Sklerosierende Panencephalitis (SSPE)Der Masernimpfstoff basiert auf einem abgeschwächten Lebendvirus.
Probe
Material
I. Serum: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage
alternativ Material
I. Heparin-Plasma: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage
II. EDTA-Plasma: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage
Referenzbereich / Interpretation
Männer
Alter abAlter bisReferenzwerteEinheit
0 ...
< 0.9=negativ
Index
Frauen
Alter abAlter bisReferenzwerteEinheit
0 ...
< 0.9=negativ
Index
Krankheit
MasernKoplik-FleckenExanthem, großfleckiges/konfluierendesFieber, hohesSchnupfenHustenBronchitisOtitisEncephalomyelitisPneumonieEncephalitisExanthem
Informationen
EDV-Kürzel:
MAVM
Kategorie:
Mikrobiologie, Viren
Messmethode:
Chemilumineszenzimmunoassay
Ansatzzeit:
bei Bedarf
Bemerkung:
Nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes wird von uns der direkte bzw. indirekte Nachweis des Krankheitserregers, soweit dieser auf eine akute Infektion hinweist, an das für den Einsender zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Zusätzlich muss nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis, durch den einsendenden Arzt an das für den Wohnsitz des Patienten zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Masern-Virus ist ausschließlich humanpathogen (Familie der Paramyxoviren). Übertragung durch direkten Kontakt (Einatmen von Exspirationströpfchen, infektiöse Sekrete von Nase und Rachen).Die Inkubationszeit beträgt 8-10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums, 14 Tage bis zum Exanthemausbruch.Eine Masernerkrankung hinterläßt eine lebenslange Immunität. Infauste Spätkomplikation: Subakute Sklerosierende Panencephalitis (SSPE)Der Masernimpfstoff basiert auf einem abgeschwächten Lebendvirus.
Literaturquelle:
Masern RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte, Aktualisierte Fassung vom März 2010

Probe
Material:
I. Serum: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage

Alternativmaterial:
I. Heparin-Plasma: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage
II. EDTA-Plasma: 1 mLStabilität bei 2 – 8 °C: 7 Tage

Referenzbereich/Interpretation

Männer
Alter abAlter bisReferenzwerteEinheit
0 ...
< 0.9=negativ
Index
Frauen
Alter abAlter bisReferenzwerteEinheit
0 ...
< 0.9=negativ
Index

Symptom/Krankheit

MasernKoplik-FleckenExanthem, großfleckiges/konfluierendesFieber, hohesSchnupfenHustenBronchitisOtitisEncephalomyelitisPneumonieEncephalitisExanthem







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